Interessenschwerpunkte
Verkehrsrecht
Gegenstand des Verkehrsrechts ist zunächst die Durchsetzung bzw. die Abwehr zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche, die aus Verkehrsunfällen resultieren. Hier empfiehlt sich die Einholung antwaltlichen Rates zur Ermittlung der deliktsrechtlichen Haftungslage bzw. zur Anspruchsprüfung und -durchsetzung. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens sollte dabei möglichst frühzeitig mandatiert werden, um die für Sie günstigste Vorgehensweise zu ermitteln und insofern die Weichen von vornherein richtig zu stellen.
Anzumerken ist, dass die eigenen Anwaltskosten von der Gegenseite zu tragen sind, wenn der Mandant Geschädigter eines nachweislich fremdverschuldeten Verkehrsunfalles ist.
Von besonderer praktischer Relevanz ist ferner das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Hier geht es u.a. um die Verteidigung bei Geschwindigkeits- oder Abstandsmessungen, die auf sog. standardisierten Messverfahren beruhen und häufig einschneidende Sanktionen wie Fahrverbote und Punkte im Gepräge haben.
Alls Betroffener sollte man hier unbedingt von seinem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch machen und einen Anwalt mandatieren, damit dieser nach erfolgtem Einspruch noch im behördlichen Verfahren Akteneinsicht beantragen kann. Letzteres ist besonders wichtig deshalb, weil im späteren gerichtlichen Verfahren u.a. die für eine erfolgreiche Verteidigung ggf. wichtigen Rohmessdaten nicht mehr erfolgreich angefordert werden können.
Schließlich zählt zum Verkehrsrecht auch noch das Verkehrsstrafrecht. Hier geht es um die Verteidigung von Mandanten, die sich mit dem Vorwurf konfrontiert sehen, ein Straßenverkehrsdelikt, etwa eine Trunkenheitsfahrt, (s. dazu § 316 StGB) begangen zu haben. Kann ein solches Delikt nachgewiesen werden, so wird neben der Strafverhängung regelmäßig die Fahrerlaubnis entzogen, in welchem Falle zusätzlich eine Sperrfrist für die Neuerteilung von mindestens sechs Monaten verhängt wird (s. die §§ 69, 69 a StGB).
Angesichts dieser einschneidenden Konsequenzen, nicht zuletzt mit Blick auf die Fahrerlaubnis, sollten Betroffene sich auch beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat zunächst unbedingt auf ihr verfassungsrechtlich verbürgtes Schweigerecht berufen. Sodann sollte stets vom Recht auf Verteidigerkonsultation Gebrauch gemacht werden, d.h. es sollte ein Anwalt konsultiert werden, um zu prüfen, ob bzw. inwieweit der Tatvorwurf in concreto gerechtfertigt ist.
Selbst wenn der vorgeworfene Verkehrsstraftatbestand nachweislich erfüllt ist, kann der Anwalt mit Blick auf die Rechtsfolgenseite ggf. noch Schadensbegrenzung betreiben.
Strafrecht
Im Strafrecht geht es zunächst stets um das materielle Strafrecht, da die Erfüllung eines Straftatbestandes vorgeworfen wird. Die Straftatbestände sind dabei geregelt im StGB ("Kernstrafrecht") und in diversen Nebengesetzen wie z.B. § 84 GmbHG ("Nebenstrafrecht"). Wird die Begehung einer Straftat vorgeworfen, so ist es daher wichtig, dass die Verteidigung mit einer profunden Kenntnis des materiellen Strafrechts und seiner Grundlagen aufwarten kann.
Mindestens ebenso wichtig ist jedoch die Kenntnis des formellen Strafprozessrechts, das u.a. die eigenen Beschuldigtenrechte und die repressiven Eingriffsrechte der Ermittlungsbehörden regelt. Aus Sicht des Beschuldigten sind dabei zwei Rechte von unüberschätzbarem Wert: Das eigene Schweigerecht sowie das Recht zur Verteidigerkonsultation. Von beiden Rechten sollten Sie als Beschuldigter zuvörderst unbedingt Gebrauch machen!
Daneben können natürlich auch Besonderheiten wie die Einschlägigkeit des Jugendstrafrechts eine Rolle spielen, das andere Zwecke als das Erwachsenenstrafrecht verfolgt und somit auch abweichende Rechtsfolgen vorsieht. Auch gibt es je nach Kriminalitätszweig noch verschiedene Optionen für die Verteidigung, Einfluss auf die Rechtsfolgenseite zu nehmen. Ein Beispiel aus der Betäubungsmittelkriminalität bildet etwa § 35 BtMG, der unter gewissen Voraussetzungen eine Zurückstellung der Strafvollstreckung erlaubt.